Flughafenwechsel – Visum notwendig?

Sollten Sie über ein Drittland in ein anderes Land fliegen, benötigen Sie kein Visum für das Drittland, wenn:

  • Sie den Flughafen nicht wechseln müssen
  • UND den Transitbereich des Transitflughafens nicht verlassen
  • UND wenn beide Flüge bei einer Fluggesellschaft gebucht wurden
  • UND die Umsteigezeit nicht länger ist als 24 Stunden.

Alle 4 Voraussetzungen müssen erfüllt sein. In allen anderen Fällen ist in der Regel eine vorzeitige Beantragung eines Visums für das Drittland zwingend erforderlich. Bitte bedenken Sie dies, da Sie sonst am Flughafen mit Problemen zu rechnen haben und Ihr Weiterflug verweigert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf einen Ersatzflug, da Sie alleine für die Einhaltung der Vorschriften des jeweiligen Reiselandes verantwortlich sind.

  • Das Büro ist vorübergehend geschlossen. Nicht alle internationallen Zugverbindungen wurden nach 2020 wieder aufgenommen. Auch angesichts der aktuellen politischen Situation sind Reisen mit der Transsib, die unser Hauptgeschäft sind, nicht im vollen Umfang und wie gewohnt möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir momentan keine Buchungen annehmen und durchführen können. Wir behalten uns auch vor, nur ausgewählte Anfragen zu beantworten. Wir hoffen, dass wir für Sie bald wieder Reisen mit der Transsib in gewohnter Qualität und Quantität organisieren können.
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